Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, unseren Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.landesheimrat.bayern.de.
Zur Prüfung wurden einige repräsentative Seiten ausgewählt, d.h. einer Seitenauswahl, die möglichst alle potentiellen Barrieren erfasst, jedoch auf die Zugänglichkeit des Webauftritts als Ganzen schließen lassen sollte. Im Zugänglichkeitstest wird geprüft, inwieweit Menschen mit der Anwendung arbeiten können, wenn sie auf bestimmte Eingabe-/Ausgabemittel wie Screenreader, Bildschirmlupen, Kontrastmodus oder Tastaturbedienung angewiesen sind.
Wir achten auf inhaltliche Gesichtspunkte, wie Verständlichkeit und Benutzerfreundlichkeit.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen einiger Unvereinbarkeiten und Ausnahmen zum großen Teil mit BITV 2.0 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Einige ältere Inhalte erfüllen nicht die Vorgaben der Barrierefreiheit.
Weitgehend stellt keiner der gefundenen Mängel eine unverhältnismäßig große Belastung bei der Behebung dar. Die redaktionellen Mängel werden sukzessive, die technischen durch eine Migration für Sie behoben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung basiert auf einem BITV-Selbsttest nach https://www.bitvtest.de/start.html; Stand 11.4.2018.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@landesheimrat.bayern.de
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter info@landesheimrat.bayern.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Bayerisches Landesjugendamt (BLJA)
Marsstr. 46, 80335 München
E-Mail: info@landesheimrat.bayern.de
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html