Landesheimrat Bayern

- Wahlordnung -

 

  1. Wahlberechtigt sind alle Kinder, Jugendlichen und junge Volljährige der stationären Kinder-, Jugend- und EIngliederungshilfe.
     
  2. Die Wahl wird frei und geheim durchgeführt, d.h. jede/r Wahlberechtigte füllt seinen Stimmzettel alleine in einer Wahlkabine aus.
     
  3. Jede/r Wahlberechtigte erhält von den Mitgliedern des Wahlausschusses jeweils nur einen Stimmzettel.
     
  4. Die Stimmzettel werden nicht unterschrieben oder auf eine andere Art und Weise kenntlich gemacht.
     
  5. Jede/r Wahlberechtigte erhält mit Aushändigung des Stimmzettels automatisch 6 Stimmen, mit denen sie/er bis zu maximal 6 Personen für den Landesheimrat wählen, d.h. ankreuzen, kann. Das Ankreuzen von weniger als 6 Kandidaten ist möglich.
     
  6. Jede aufgestellte Kandidatin und jeder aufgestellte Kandidat darf nur einmal gewählt und somit auf dem Stimmzettel auch nur einmal angekreuzt werden.
     
  7. Der Wahlzettel wird gefaltet in die Wahlurne eingeworfen.
     
  8. Nach Auszählung der abgegebenen und gültigen Stimmen durch den Wahlausschuss wird das Gesamtergebnis auf der Plattform OpenOlat (Rubrik "Wahlergebnisse senden") hochgeladen.
     
  9. Gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten mit einer einfachen Mehrheit an gültigen Stimmen.
     
  10. Stimmzettel, die insgesamt mehr als 6 Kreuze enthalten, verlieren ihre Gültigkeit. Ebenso sind diejenigen Stimmzettel ungültig, auf denen eine Kandidatin oder ein Kandidat mehr als einmal angekreuzt wurde.
     
  11. Erhalten mehrere Kandidatinnen und Kandidaten die gleiche Anzahl gültiger Stimmen, entscheidet das Los. Gelost wird von der Geschäftsstelle mit Möglichkeit der Anwesenheit (analog oder digital) der betroffenen Personen.

 

Stand:  Juli 2022

Mitglieder des Landesheimrat 2023
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