Landesheimrat Bayern
- Wahlordnung -
- Wahlberechtigt sind alle Kinder, Jugendlichen und junge Volljährige der stationären Kinder-, Jugend- und EIngliederungshilfe.
- Die Wahl wird frei und geheim durchgeführt, d.h. jede/r Wahlberechtigte füllt seinen Stimmzettel alleine in einer Wahlkabine aus.
- Jede/r Wahlberechtigte erhält von den Mitgliedern des Wahlausschusses jeweils nur einen Stimmzettel.
- Die Stimmzettel werden nicht unterschrieben oder auf eine andere Art und Weise kenntlich gemacht.
- Jede/r Wahlberechtigte erhält mit Aushändigung des Stimmzettels automatisch 6 Stimmen, mit denen sie/er bis zu maximal 6 Personen für den Landesheimrat wählen, d.h. ankreuzen, kann. Das Ankreuzen von weniger als 6 Kandidaten ist möglich.
- Jede aufgestellte Kandidatin und jeder aufgestellte Kandidat darf nur einmal gewählt und somit auf dem Stimmzettel auch nur einmal angekreuzt werden.
- Der Wahlzettel wird gefaltet in die Wahlurne eingeworfen.
- Nach Auszählung der abgegebenen und gültigen Stimmen durch den Wahlausschuss wird das Gesamtergebnis auf der Plattform OpenOlat (Rubrik "Wahlergebnisse senden") hochgeladen.
- Gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten mit einer einfachen Mehrheit an gültigen Stimmen.
- Stimmzettel, die insgesamt mehr als 6 Kreuze enthalten, verlieren ihre Gültigkeit. Ebenso sind diejenigen Stimmzettel ungültig, auf denen eine Kandidatin oder ein Kandidat mehr als einmal angekreuzt wurde.
- Erhalten mehrere Kandidatinnen und Kandidaten die gleiche Anzahl gültiger Stimmen, entscheidet das Los. Gelost wird von der Geschäftsstelle mit Möglichkeit der Anwesenheit (analog oder digital) der betroffenen Personen.
Stand: Juli 2022