Was ist der LHR Bayern?
Der Landesheimrat (LHR) Bayern ist ein selbst organisiertes Gremium, das sich für die Wahrnehmung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe und der stationären Eingliederungshilfe in Bayern einsetzt.
Das vorrangige Ziel des Landesheimrats ist es, auf eine möglichst wirkungsvolle, gelebte Beteiligung in stationären Hilfeeinrichtungen hinzuwirken.
Der Landesheimrat besteht aus zwölf in geheimer Abstimmung gewählten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen aus Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe und der stationären Eingliederungshilfe in Bayern.
Er wird von vier Beraterinnen und Beratern und einer Geschäftsstelle im Bayerischen Landesjugendamt unterstützt und gefördert.
Finanziert wird der Landesheimrat Bayern vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Welche Aufgaben haben der LHR und seine Berater*innen?
Der Landesheimrat setzt sich für die Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Einrichtungen der stationären Hilfen in Bayern und deren Vertretung nach außen ein. Er berät Heimrätinnen und Heimräte und beantwortet Fragen von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen aus der stationären Jugendhilfe und der stationären Eingliederungshilfe zum Beispiel zum Thema „Kinderrechte“.
Zu Beginn seiner Amtsperiode entwickelt der neu gewählte Landesheimrat eine Agenda mit Themen, die ihm für das kommende Jahr wichtig sind und die er bearbeiten möchte.
Weiterhin wird auch Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für die Landesheimratsbewegung eine große Rolle bei den Aufgaben spielen.
Bei Bedarf soll sich der Landesheimrat auch aktiv in jugendhilferelevante Gremien, wie z. B. den Landesjugendhilfeausschuss einbringen und bei Veranstaltungen zum Thema Partizipation vertreten sein.
Die Beraterinnen und Berater begleiten und unterstützen den Landesheimrat bei der Umsetzung seiner Aufgaben und bei der Bearbeitung der an ihn heran getragenen Fragen. Auch ein neu installierter Beraterkreis, bestehend unter anderem aus Mitgliedern des Bayerischen Landesjugenhilfeausschusses steht dem Landesheimrat auf Anfrage zur Seite und unterstützt ihn bei der Verfolgung und Durchsetzung seiner Anliegen.