Die Beraterinnen und Berater des LHR Bayern
Warum es toll ist Berater*in zu sein und was alles auf Sie zukommt: Alles Wichtige auf einen Blick
FAQ:
Wer sind die Beraterinnen und Berater des LHR Bayern?
- Der LHR Bayern hat vier Beraterinnen und Berater.
- Sie sind hauptberufliche Fachkräfte, die in der (stationären) Kinder- und Jugendhilfe oder der (stationären) Eingliederungshilfe arbeiten.
- Wie der LHR wurden auch die Beraterinnen und Berater 2013 zum ersten Mal gewählt.
- Sie werden vom LHR gewählt.
Wie werden die Beraterinnen und Berater gewählt?
- Die Wahl der Beraterinnen und Berater findet jedes Jahr bei der Tagung IPSHEIM, seit 2020 IPSHEIM@home statt.
- Sie werden ab 2014 für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.
- Es werden möglichst jedes Jahr nur zwei Beraterinnen bzw. Berater neu gewählt
Was sind die Aufgaben der Beraterinnen und Berater des LHR Bayern?
Sie unterstützen den LHR.
- Sie bekommen ihre „Arbeitsaufträge“ von den Mitgliedern des Landesheimrats Bayern.
- Sie begleiten die Mitglieder des LHR Bayern zu Treffen und Terminen und übernehmen dabei die Aufsichtspflicht.
- Sie helfen den Mitgliedern des LHR sich bei schwierigen und komplizierten Themen zu informieren
- Sie helfen Kontakt herzustellen zu Politikern, Jugendämtern, der Heimaufsicht, usw.
- Sie nehmen an jedem Treffen des Landesheimrats teil.
- Die Beraterinnen und Berater unterstützen den LHR Bayern bei der Erstellung seines Tätigkeitsberichts für IPSHEIM .
Was ist das Ziel der Beraterinnen und Berater des LHR Bayern?
- Die jungen Menschen in stationären Einrichtungen Bayerns sollen ihre Rechte kennen.
- Der Landesheimrat soll so gut und selbständig wie möglich arbeiten.
Wie kann ich als Beraterin/Berater kandidieren?
Kandidatinnen und Kandidaten füllen, wie auch die Kandidatinnen und Kandidaten für den LHR, einen Steckbrief zu ihrer Motivation und ihren Fähigkeiten, die sie einbringen möchten aus. Des Weiteren ist es möglich sich mit einem kurzen Videoclip den jungen Menschen vorzustellen.
Für die Kandidatur ist neben dem Steckbrief und dem (optionalen) Videoclip auch die unterschriebene Einverständiserklärung zur Datenverarbeitung zwingend nötig.
Bei Fragen zum Arbeitsaufwand, zur Tätigkeit und allen anderen Themenbereichen informiert die Geschäftsstelle gerne auch persönlich und/oder vermittelt den Kontakt zu amtierenden Beraterinnen und Beratern.