Meilensteine gesetzt! Der Landesheimrat ist inklusiv!
[23.08.2022]
Satzungsänderungen sind beschlossen.
Die knapp 50 teilnehmenden jungen Menschen bei der Jahrestagung IPSHEIM vom 19. - 21. Juli 2022 haben wegweisenden Vorschlägen des LHR Bayern zur Satzungsänderung zugestimmt!
- Inklusion: Der Landesheimrat Bayern öffnet sich für junge Menschen, die in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben. In Zukunft haben junge Menschen der stationären Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe die Möglichkeit zu wählen und sich zu Wahl aufstellen zu lassen.
- Wahlen: Die Wahlen des LHR Bayern werden wie 2020 erstmals angeboten auch in Zukunft digital und dezentral im Rahmen von IPSHEIM@home stattfinden um möglichst allen wahlberechtigten jungen Menschen die Teilnahme zu ermöglichen.
- Legislaturperiode: Die Legislaturperiode beträgt ab dem Wahljahr 2023 zwei Jahre. Jedes Jahr werden sechs der zwölf Mitglieder, also der halbe Landesheimrat, neu gewählt. Damit soll Kontinuität sichergestellt werden.
- Ämter: Die internen Ämter des LHR Bayern werden neu geregelt und inhaltlich angepasst.
- Feedback und Beschwerde: Innerhalb des LHR Bayern soll eine Feedback- und Beschwerdekultur aufgebaut und gepflegt werden. Darüber hinaus sollen Feedback und Beschwerdemöglichkeiten für Externe geschaffen werden.
- Vielfalt: Der LHR Bayern möchte alle jungen Menschen ansprechen. Die neue Satzung wird deshalb mit * gegendert.
Die neue Satzung wird nun mit den vereinbarten inhaltlichen Punkten neu erstellt und sobald sie vorliegt hier auf der Homepage veröffentlicht.